Kein Sicherheitskonzept: Projektleiter nach Dachsturz gebüsst
02.11.2025 · Staatsanwaltschaft Kanton Bern (Strafbefehl) · BE · Verletzt
Was geschah Ein Arbeiter rutschte aus und stürzte rund 2,2 m über die ungesicherte Dachkante.
- Projektleiter: verurteilt wegen widerhandlung gegen das Unfallversicherungsgesetz (UVG), Busse CHF 1’500. Klärte nicht ab, welche Schutzmassnahmen nötig waren: kein Sicherheitskonzept, keine zuständige Person, keine vorgeschriebene Dachfangwand.
Absturzsicherung gehört vor Arbeitsbeginn ins Sicherheitskonzept – und jemand muss dafür zuständig sein.
Quelle: 20 Minuten (DE)