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Kein Sicherheitskonzept: Projektleiter nach Dachsturz gebüsst

02.11.2025 · Staatsanwaltschaft Kanton Bern (Strafbefehl) · BE · Verletzt

Was geschah Ein Arbeiter rutschte aus und stürzte rund 2,2 m über die ungesicherte Dachkante.

  • Projektleiter: verurteilt wegen widerhandlung gegen das Unfallversicherungsgesetz (UVG), Busse CHF 1’500. Klärte nicht ab, welche Schutzmassnahmen nötig waren: kein Sicherheitskonzept, keine zuständige Person, keine vorgeschriebene Dachfangwand.

Absturzsicherung gehört vor Arbeitsbeginn ins Sicherheitskonzept – und jemand muss dafür zuständig sein.

Quelle: 20 Minuten (DE)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.