Sturz vom Rollgerüst: Gericht lehnt neue Ermittlungen ab
21.07.2026 · Genfer Cour de justice, Chambre pénale de recours · GE · Schwer verletzt · ACPR/699/2026; P/11093/2021
Was geschah Ein Arbeiter stürzte am 5. Juni 2019 im Untergeschoss eines Rohbaus von einem rund fünf Meter hohen Rollgerüst. Zum Hergang gibt es zwei Versionen: Laut erstem Unfallbericht schoben die Arbeiter zwei aneinander gekoppelte Rollgerüste von oben weiter, worauf beide kippten. Laut dem Verletzten rammte sein Chef beim Nachschub von Material mit einem elektrischen Hubwagen ein Gerüst. Der Ablauf liess sich nicht klären.
Entscheid Die Staatsanwaltschaft trat am 18.2.2022 nicht auf die Strafanzeige ein; die Beschwerdekammer bestätigte dies am 23.8.2022 (ACPR/580/2022). Am 4.3.2026 lehnte die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme ab; das Gericht wies die Beschwerde des Verletzten am 21.7.2026 ab. Er trägt die Kosten von CHF 1000. Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Warum Eine Wiederaufnahme braucht neue Tatsachen oder Beweise, die nicht schon in den Akten lagen und eine Strafbarkeit konkret möglich machen. Das angebliche Gespräch mit dem Inspektor war weder datiert noch belegt, und es betraf nur dessen persönliche Meinung zu bekannten Berichten. Zudem hätte der Verletzte den Inspektor schon im ersten Verfahren befragen lassen können.
- Damaliger Chef des verletzten Arbeiters: Verfahren eingestellt – Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung, eventuell fahrlässiger Körperverletzung; geprüft wurde nur Art. 125. Er bestritt, den Hubwagen gefahren zu haben; laut Bauleitung fuhren nur Leute der Generalunternehmung solche Geräte. Ein Augenzeuge war nicht auffindbar. Die angeblich neue Einschätzung des Baustelleninspektors war unbelegt und betraf Berichte, die schon in den Akten lagen.
Rollgerüste nie mit Personen darauf verschieben und gekoppelte Gerüste nur nach Herstellerangaben bewegen. Fahrverkehr mit Hubwagen braucht Abstand zu Gerüsten. Nach einem Unfall sofort Zeugen und Hergang festhalten – sonst bleibt die Verantwortung oft ungeklärt.
Quelle: entscheidsuche.ch (FR)