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Heisses Verzinkungsgestell fällt auf Kollegen: Strafbefehl gegen Kranführer

28.07.2026 · Staatsanwaltschaft Frauenfeld (Strafbefehl) · Frauenfeld (Region) (TG) · Schwer verletzt

Was geschah Ein rund 440 °C heisses Gestell wurde auf einem Abkühlbalken abgesetzt, aber nur einseitig ausgehängt. Beim Wegfahren des Krans kippte es auf einen Kollegen, der rund 45 Sekunden darunter lag.

Entscheid Strafbefehl nicht angefochten – rechtskräftig.

  • Kranführer (Mitarbeiter): verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 30 Tagessätze à CHF 120 (total CHF 3’600), bedingt + Busse CHF 500. Hängte das heisse Gestell nur auf einer Seite vollständig aus und fuhr den Kran weg; dadurch wurde es mitgerissen und fiel auf einen Kollegen. Mit der gebotenen Sorgfalt wäre der Unfall vermeidbar gewesen.

Vor dem Wegfahren: alle Anschlagpunkte sichtbar frei? Niemand neben abgesetzten heissen Lasten, bis der Kran weg ist.

Quelle: Thurgauer Zeitung (DE)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.