Durchbruch durch Faserzementdach: Firmenchef muss ins Gefängnis
07.06.2024 · Bundesgericht · VD · Tödlich · 7B_62/2023
Was geschah Zwei angelernte Arbeiter ersetzten Faserzementplatten und gingen direkt auf dem Dach, weil die Arbeit von der Hebebühne aus nicht ging. Einer trat in eine Öffnung, brach durch die Isolation und stürzte 9,4 m ab; er starb am Folgetag.
Entscheid Erste Instanz: 3 Jahre, davon 18 Monate unbedingt. Das Kantonsgericht reduzierte auf 30 Monate (15 unbedingt). Das Bundesgericht wies die Beschwerden des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft ab – rechtskräftig.
Warum Er war mehrfach gewarnt worden und kannte die Gefahr. Die Strafe umfasst auch ein separates Strassenverkehrsdelikt.
- Geschäftsführer: verurteilt wegen fahrlässige Tötung, vorsätzliche Verletzung der Regeln der Baukunde (und ein separates Strassenverkehrsdelikt), 30 Monate Freiheitsstrafe: 15 unbedingt, 15 bedingt (4 Jahre Probezeit) + 60 Tagessätze à CHF 10 (total CHF 600), unbedingt. Ignorierte wiederholte Suva-Ermahnungen zur Absturzsicherung auf Faserzementdächern.
Faserzementdächer sind nicht durchbruchsicher: Laufstege, Auffangnetze oder Arbeit von unten. Ändert sich der Arbeitsablauf, Massnahmen neu beurteilen.
Quelle: entscheidsuche.ch (FR)