Gerüstbelag kippt: Bauleiter und Gerüstfirma verurteilt
04.09.2024 · Bundesgericht · Lausanne (VD) · Lebensgefährlich verletzt · 6B_1190/2023
Was geschah Ein Dachdecker stürzte über 8 m ab, als eine Gerüstplattform ohne Sicherungsstifte und ohne befestigte Bordbretter kippte.
Entscheid Beide in erster Instanz verurteilt; das Kantonsgericht Waadt reduzierte die Strafe des Bauleiters; das Bundesgericht wies beide Beschwerden ab – rechtskräftig.
Warum Beide hatten eine Pflicht zur sicheren Montage und Kontrolle des Gerüsts; der Bauleiter durfte sich nicht allein auf die Gerüstfirma verlassen.
- Bauleiter des Generalunternehmers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 50 Tagessätze à CHF 100 (total CHF 5’000), bedingt. Musste dafür sorgen, dass das Gerüst sicher montiert und unterhalten wird, und der Gerüstfirma Anweisungen geben.
- Technischer Leiter der Gerüstbaufirma: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 100 Tagessätze à CHF 100 (total CHF 10’000), bedingt. Verantwortlich dafür, dass das Gerüst mit Sicherungsstiften und befestigten Bordbrettern montiert ist.
Gerüst vor der Nutzung abnehmen: Beläge gesichert, Bordbretter fest? Auch der Bauleiter des Hauptunternehmers ist verantwortlich.
Quelle: entscheidsuche.ch (FR)