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Gerüstbelag kippt: Bauleiter und Gerüstfirma verurteilt

04.09.2024 · Bundesgericht · Lausanne (VD) · Lebensgefährlich verletzt · 6B_1190/2023

Was geschah Ein Dachdecker stürzte über 8 m ab, als eine Gerüstplattform ohne Sicherungsstifte und ohne befestigte Bordbretter kippte.

Entscheid Beide in erster Instanz verurteilt; das Kantonsgericht Waadt reduzierte die Strafe des Bauleiters; das Bundesgericht wies beide Beschwerden ab – rechtskräftig.

Warum Beide hatten eine Pflicht zur sicheren Montage und Kontrolle des Gerüsts; der Bauleiter durfte sich nicht allein auf die Gerüstfirma verlassen.

  • Bauleiter des Generalunternehmers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 50 Tagessätze à CHF 100 (total CHF 5’000), bedingt. Musste dafür sorgen, dass das Gerüst sicher montiert und unterhalten wird, und der Gerüstfirma Anweisungen geben.
  • Technischer Leiter der Gerüstbaufirma: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 100 Tagessätze à CHF 100 (total CHF 10’000), bedingt. Verantwortlich dafür, dass das Gerüst mit Sicherungsstiften und befestigten Bordbrettern montiert ist.

Gerüst vor der Nutzung abnehmen: Beläge gesichert, Bordbretter fest? Auch der Bauleiter des Hauptunternehmers ist verantwortlich.

Quelle: entscheidsuche.ch (FR)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.