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Von Kranlast vom Lastwagen gestossen: Kranführer und Arbeitgeber verurteilt

05.03.2025 · Cour de justice Genf, Strafkammer (Berufung) · GE · Schwer verletzt · P/5337/2018 (AARP/80/2025)

Was geschah Beim Abladen von Isolationspaletten hob der Kranführer eine Last an, ohne den Arbeiter auf der Ladefläche zu sehen. Die Last stiess ihn vom Lastwagen; Warnrufe gingen im Lärm unter.

Entscheid Polizeigericht (29.7.2024): je 7 Monate Freiheitsstrafe bedingt. Die Berufungskammer ersetzte das durch bedingte Geldstrafen; Schuldsprüche bestätigt.

Warum Wer den Haken nicht sieht, braucht einen einzigen, klar erkennbaren Einweiser – so verlangt es die Betriebsanleitung. Der Arbeitgeber blieb für die Sicherheit seiner Leute beim Abladen verantwortlich.

  • Fahrer und Kranführer des Lieferanten: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 180 Tagessätze à CHF 30 (total CHF 5’400), bedingt. Hob die Last ohne Sicht und ohne Einweiser an.
  • Leiter des Arbeitgebers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 140 Tagessätze à CHF 110 (total CHF 15’400), bedingt. Verletzte als Arbeitgeber seine Pflichten aus der Unfallverhütungsverordnung (VUV) beim Abladen.

Nie heben ohne Sicht auf die Last oder klaren Einweiser. Niemand auf der Ladefläche, wenn der Kran zieht.

Quelle: entscheidsuche.ch (FR)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.