Leiter rutscht auf Rollgerüst: Bauleiter wegen Baukunde-Verstoss verurteilt
29.10.2025 · Bundesgericht / Kantonsgericht Neuenburg · NE · Tödlich · 6B_740/2024; CPEN.2023.80
Was geschah Ein Maler stand mit einer Leiter auf einem Rollgerüst ohne Seitenschutz und Stützen. Die Leiter rutschte, das Gerüst kippte, er stürzte rund 4 m ab und starb.
Entscheid Erste Instanz: fahrlässige Tötung. Das Kantonsgericht (24.4.2024) sprach davon frei und verurteilte wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde der Angehörigen nicht ein – rechtskräftig.
Warum Das ungesicherte Rollgerüst war eine konkrete Gefahr für die Arbeiter, unabhängig vom Verhalten des Opfers. Der Freispruch vom Tötungsvorwurf wurde nicht mehr überprüft, weil das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintrat.
- Technischer Leiter, leitete die Baustelle: verurteilt wegen fahrlässige Verletzung der Regeln der Baukunde, 40 Tagessätze à CHF 100 (total CHF 4’000), bedingt. Wusste, dass das Rollgerüst Seitenschutz und Stützen brauchte, und unterschätzte die Gefahr. Von der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Keine Leiter auf ein Rollgerüst stellen. Rollgerüste nur mit Seitenschutz und ausgefahrenen Stützen.
Quelle: entscheidsuche.ch (FR) · entscheidsuche.ch (FR)