Fahrgestell fällt vom Kran: Chef und Sicherheitsbeauftragter verurteilt
12.11.2025 · Bundesgericht · FR · Tödlich · 6B_521/2025
Was geschah Auf einem Werkhof wurde ein rund 2 Tonnen schweres Anhänger-Fahrgestell aus Stahl mit einem Kran angehoben. Es fiel herunter und tötete einen Arbeiter.
Entscheid Erste Instanz sprach beide frei; das Kantonsgericht Freiburg verurteilte beide (2.4.2025); das Bundesgericht wies ihre Beschwerden ab – rechtskräftig.
Warum Die Arbeiter waren weder zur Absturzsicherung noch zum Gefahrenbereich unter schwebenden Lasten geschult. Ein Mitverschulden des Opfers entlastet die Vorgesetzten nicht, weil es gerade durch die fehlende Instruktion begünstigt wurde.
- Sicherheitsbeauftragter: verurteilt wegen fahrlässige Tötung, 180 Tagessätze à CHF 170 (total CHF 30’600), bedingt. Setzte von der Suva verlangte Massnahmen nicht um, schulte das Personal nicht und gab Sicherheitsinformationen nicht weiter.
- Geschäftsführer / Verwaltungsratspräsident: verurteilt wegen fahrlässige Tötung, 180 Tagessätze à CHF 410 (total CHF 73’800), bedingt. Kontrollierte nicht, ob der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben erfüllte.
Nie unter schwebenden Lasten. Wer Sicherheit delegiert, muss kontrollieren, ob sie umgesetzt wird.
Quelle: entscheidsuche.ch (DE)