Arm von Bohrschnecke erfasst: Winzer und Maschinenbediener rechtskräftig verurteilt
14.11.2025 · Bundesgericht (I. strafrechtliche Abteilung) · GE · Schwer verletzt · 6B_365/2025, 6B_380/2025
Was geschah Der Arbeiter verfüllte neben der laufenden Bohrmaschine ein Loch, verlor beim Aufrichten das Gleichgewicht und stolperte gegen die ungeschützte Schnecke, die seine offene Jacke erfasste.
Entscheid Polizeigericht Genf (30.4.2024), Berufungen abgewiesen (Cour de justice, 6.3.2025), Bundesgericht wies beide Beschwerden ab – rechtskräftig.
Warum Die Betriebsanleitung verbot Arbeiten neben dem ungeschützten, laufenden Bohrer. Der Arbeitgeber wusste das und liess trotzdem arbeiten; der Bediener bohrte trotz Person in der Nähe. Bemühungen nach dem Unfall mildern die Strafe nicht.
- Arbeitgeber (Winzer): verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 140 Tagessätze à CHF 30 (total CHF 4’200), bedingt. Liess seinen Arbeiter neben der laufenden Bohrschnecke arbeiten, obwohl diese entgegen der Betriebsanleitung keine Schutzvorrichtung hatte – was ihm bekannt war. Seine Bemühungen nach dem Unfall mindern die Strafe nicht.
- Maschinenbediener (Mitarbeiter des Landmaschinenunternehmens): verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 90 Tagessätze à CHF 30 (total CHF 2’700), bedingt. Bohrte weiter, obwohl die Bedingungen den Sicherheitsvorgaben der Betriebsanleitung widersprachen (ungeschützte Schnecke, Person in unmittelbarer Nähe).
Rotierende Schnecken brauchen den Schutz aus der Betriebsanleitung – fehlt er, wird nicht gebohrt. Keine offene Kleidung an drehenden Teilen.
Quelle: Tribunal fédéral (arrêt, via OpenCaseLaw) (FR) · 20 minutes (FR) · 20 minutes (FR)