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Sturz durch ausgeschalte Decke: Polier und Schalungschef verurteilt, Schaler freigesprochen

22.05.2026 · Bundesgericht · La Côte (VD) · Schwer verletzt · 6B_940/2024

Was geschah Ein Hilfsarbeiter, der am Deckenrand ein Geländer montierte, trat auf ein Schalungspanel, unter dem die Stützen bereits entfernt waren. Er stürzte rund 4,25 m ab.

Entscheid Erste Instanz verurteilte nur den Schalungschef; das Kantonsgericht verurteilte alle vier; das Bundesgericht sprach die zwei Schaler frei und bestätigte die Urteile gegen Polier und Schalungschef.

Warum Die Verantwortung lag bei den Vorgesetzten, die Arbeiten koordinieren und Sicherheit anordnen mussten. Die Verantwortung des Subunternehmers entlastet den Polier des Generalunternehmers nicht.

  • Polier des Generalunternehmers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung und Verletzung der Regeln der Baukunde, 80 Tagessätze à CHF 40 (total CHF 3’200), bedingt. Liess das Ausschalen beginnen, bevor das Geländer am Deckenrand stand, ohne Schutzmassnahmen und ohne Instruktion der Arbeiter.
  • Schalungschef des Subunternehmers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung und Verletzung der Regeln der Baukunde, 120 Tagessätze à CHF 40 (total CHF 4’800), bedingt. Gab den Schalern nur den allgemeinen Auftrag auszuschalen, ohne Anweisungen zur Sicherheit.
  • Schaler (2 Personen): freigesprochen von fahrlässige schwere Körperverletzung und Verletzung der Regeln der Baukunde. Vom Bundesgericht freigesprochen; die Zivilforderungen gegen sie gehen zurück an das Kantonsgericht.

Erst Absturzsicherung, dann ausschalen. Wer Schalung entfernt, sperrt und meldet die Zone – allen Gewerken.

Quelle: entscheidsuche.ch (FR)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.