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Zwischen Bagger und Mauer eingeklemmt: Einstellung für Polier bestätigt

26.05.2026 · Obergericht Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen · BE · Verletzt · BK 25 485

Was geschah Der Polier fuhr den Bagger nahe an eine Gartenmauer, damit ein Lieferwagen passieren konnte. Danach ging ein Bauarbeiter durch den 70–80 cm schmalen Spalt zwischen Bagger und Mauer; beim Weiterfahren klemmte ihn das Planierschild am Bein ein.

Entscheid Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau stellte das Verfahren gegen den Polier ein (2.10.2025). Das Obergericht wies die Beschwerde des Verletzten ab; er trägt die Kosten von CHF 2200.

Warum Das Gericht glaubte dem Polier, dass er vor dem Anfahren den Gefahrenbereich geprüft hatte; danach durfte er nach vorne schauen. Der Arbeiter kannte die Suva-Regel «nur mit Blickkontakt in den Gefahrenbereich», hatte an der Mauer nichts zu tun und hatte trotz Null-Toleranz ein Bier getrunken. Sein Verhalten war so aussergewöhnlich, dass es einen allfälligen Fehler des Poliers in den Hintergrund drängen würde.

  • Polier, der den Mobilbagger fuhr: Verfahren eingestellt – Fahrlässige schwere, evtl. einfache Körperverletzung; Widerhandlung gegen das UVG. Kontrollierte vor dem Anfahren über Spiegel und Kamera, wo seine Leute standen; ein Bedienfehler war nicht nachweisbar. Dass der Arbeiter danach ohne Blickkontakt in den Spalt zwischen Bagger und Mauer trat, musste er nicht erwarten.
  • Verletzter Bauarbeiter: Verfahren eingestellt – Widerhandlung gegen das UVG. Betrat den Gefahrenbereich weisungswidrig; die Staatsanwaltschaft sah wegen seiner eigenen Betroffenheit von einer Strafe ab.

Den Gefahrenbereich einer Baumaschine nur mit Blickkontakt und Okay des Maschinisten betreten – auch «nur schnell vorbei». Enge Stellen zwischen Maschine und Mauer absperren oder von einer Hilfsperson überwachen lassen.

Quelle: entscheidsuche.ch (DE)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.