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Durch Faserzementdach gebrochen: Bundesgericht hebt Urteile auf

24.06.2026 · Bundesgericht · SZ · Schwer verletzt · 6B_657/2024

Was geschah Beim Abbruch eines nicht durchbruchsicheren Faserzementdachs bewegten sich die Dachdecker auf Dachleitern. Einer trat neben die Leiter, brach durch eine Platte und stürzte rund 7,8 m ab.

Entscheid Bezirksgericht March und Kantonsgericht Schwyz (18.6.2024) verurteilten beide wegen vorsätzlicher Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde und sprachen sie von Körperverletzung frei. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies den Fall zurück – Ausgang offen.

Warum Das Bundesgericht hiess die Beschwerden der beiden Verurteilten gut und wies den Fall zurück; das Kantonsgericht muss neu urteilen.

  • Geschäftsführer: Verfahren offen – Vorsätzliche Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, frühere Strafe: 120 Tagessätze à CHF 440 (total CHF 52’800), bedingt + Busse CHF 13’200. Vom Kantonsgericht verurteilt; vom Bundesgericht aufgehoben, neue Beurteilung ausstehend.
  • Vorarbeiter: Verfahren offen – Vorsätzliche Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, frühere Strafe: 96 Tagessätze à CHF 200 (total CHF 19’200), bedingt + Busse CHF 4’800. Vom Kantonsgericht verurteilt; vom Bundesgericht aufgehoben, neue Beurteilung ausstehend.

Dachleitern allein schützen nicht vor Durchbruch: Auffangnetze oder Laufstege über die ganze Fläche.

Quelle: entscheidsuche.ch (DE) · Luzerner Zeitung (DE)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.