Lernender an Fräsmaschine verletzt: Bundesgericht bestätigt Strafe für Berufsbildner
03.07.2026 · Bundesgericht (II. strafrechtliche Abteilung) · Bezirk Brugg (AG) · Schwer verletzt · 7B_1323/2024
Was geschah Am Vortag hatten die Lernenden erstmals – unter Aufsicht – an der Fräse gearbeitet. Am Unfalltag war der Ausbildner abwesend. Der Handschuh eines Lernenden wurde von der drehenden Fräse erfasst und eingezogen.
Entscheid Bezirksgericht Brugg (2022) und Obergericht Aargau (2023, Strafe reduziert) sprachen schuldig; Bundesgericht wies die Beschwerde ab – rechtskräftig.
Warum Der Jugendarbeitsschutz verlangt bei Lernenden an gefährlichen Maschinen eine ständige Überwachung durch eine Fachperson. Der Unfall war für den Ausbildner vorhersehbar; das Mitverschulden des Lernenden (Handschuhe an der drehenden Maschine) entlastet ihn nicht.
- Berufsbildner (Lehrlingsausbildner): verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 50 Tagessätze à CHF 180 (total CHF 9’000), bedingt + Busse CHF 1’500. Liess Lernende während seiner Abwesenheit unbeaufsichtigt an der Fräse arbeiten.
Jugendliche an gefährlichen Maschinen brauchen ständige Aufsicht durch eine Fachperson. Wer abwesend ist, organisiert eine Vertretung oder lässt die Maschine stehen.
Quelle: Bundesgericht (Entscheid) (DE) · Aargauer Zeitung (DE)