Ungesichert vom Hallendach gestürzt: Bundesgericht verlangt weitere Untersuchung
27.07.2026 · Bundesgericht · SG · Schwer verletzt · 7B_1045/2025
Was geschah Nach dem Abheben der Stahlkonstruktion wollte der Temporärarbeiter ungesichert ein zurückgebliebenes Blech holen. Er stürzte 5,2 m auf ein Gerüst und weitere rund 2,6 m auf den Hallenboden bzw. eine Förderanlage.
Entscheid Die Staatsanwaltschaft St. Gallen stellte die Untersuchung gegen Unbekannt ein (29.4.2025), die Anklagekammer bestätigte (28.8.2025). Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Verletzten gut: Die Untersuchung wird fortgesetzt – Ausgang offen.
Warum Laut Suva-Unfallbericht wurde ohne Absturzsicherung (PSAgA) gearbeitet, obwohl das Sicherheitskonzept sie vorsah und Höhensicherungsgeräte montiert waren; auch die geplante Absperrung des absturzgefährdeten Bereichs fehlte. Ob die Verantwortlichen genug beaufsichtigt und kontrolliert haben, ist abzuklären – auch erfahrene Arbeiter brauchen ein Minimum an Kontrolle. Eigenes Fehlverhalten schliesst eine Mitverantwortung anderer nicht aus.
Ein Sicherheitskonzept auf Papier genügt nicht: Wer Höhensicherungsgeräte montiert, muss auch kontrollieren, dass sie benutzt werden – gerade bei «nur schnell»-Handgriffen und bei Temporärpersonal.
Quelle: entscheidsuche.ch (DE)