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Von Kranlast vom Lastwagen gestossen: Bundesgericht bestätigt Schuldspruch, 20 % Mitverschulden

23.09.2026 · Bundesgericht · GE · Schwer verletzt · 6B_341/2025, 6B_349/2025

Was geschah Beim Abladen von Isolationspaletten auf einer engen Strasse bediente der Fahrer den Kran vom Steuerstand auf der dem Kran abgewandten Seite. Er hob eine Palette an, während ein Zimmermann noch auf der Ladefläche auf anderen Paletten stand; die Last stiess ihn zu Boden.

Entscheid Polizeigericht (29.7.2024) und Cour de justice Genf (5.3.2025) verurteilten beide. Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Kranführers; der Arbeitgeber-Chef focht seinen nicht mehr an. Wegen 20 % Mitverschulden des Verletzten sinkt die Genugtuung von CHF 160’000 auf CHF 128’000.

Warum Der Verletzte blieb trotz Kranbewegung nahe der Last und hatte 1,36–1,72 g/kg Alkohol im Blut. Weil ihn niemand für das Abladen instruiert hatte, wiegt sein Fehler nur leicht. Die Vorinstanz hatte jedes Mitverschulden verneint, weil Sicherheitsregeln gerade vor solcher Unvorsicht schützen sollen – das Bundesgericht sah das anders und setzte 20 % fest.

  • Fahrer und Kranführer des Lieferanten: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 180 Tagessätze à CHF 30 (total CHF 5’400), bedingt. Hob die Last blind und ohne Einweiser an – Schuldspruch bestätigt.
  • Leiter des Arbeitgebers: verurteilt wegen fahrlässige schwere Körperverletzung, 140 Tagessätze à CHF 110 (total CHF 15’400), bedingt. Schuldspruch nicht mehr angefochten; Genugtuung wegen Mitverschulden reduziert.

Wer den Kran ohne Sicht auf Last und Haken bedient, braucht einen instruierten Einweiser – nicht jemanden, der nebenbei den Verkehr regelt. Helfer beim Abladen vorher instruieren: weg aus dem Schwenkbereich, solange die Last sich bewegt.

Quelle: entscheidsuche.ch (FR)

Faktenzusammenfassung in eigenen Worten auf Basis der verlinkten Quelle. Massgebend ist die Originalquelle. Keine Namen von Betroffenen.