PV-Montage ohne Absturzsicherung auf einer Dachseite: Projektleiter schuldig
08.10.2026 · Bezirksgericht Horgen · Rüschlikon (ZH) · Verletzt
Was geschah Drei Dachseiten waren gesichert, die vierte zum Innenhof nicht. Ein Handwerker wollte kippende Solarpanels halten und stürzte rund 3,1 m in die Tiefe.
Entscheid Berufung direkt nach dem Urteil angemeldet – nicht rechtskräftig.
- Projektleiter der Baufirma: verurteilt wegen fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, 120 Tagessätze à CHF 280 (total CHF 33’600), bedingt. Gab als Projektleiter ungenügende Sicherheitsmassnahmen frei: Zur Hofseite fehlte jede Absturzsicherung (Gerüst, Spenglergang o. ä.). Dokumente wiesen ihn als Projektleiter aus; laut Zeugen kam die Anweisung, sich nicht zu sichern, von ihm. Verschulden als gering eingestuft.
Absturzsicherung auf drei von vier Seiten reicht nicht. Wer Sicherheitsmassnahmen freigibt, haftet – auch aus dem Büro.
Quelle: blue News (DE)